Nach erfolgreichem Abschluss meines Studiums (summa cum laude; daneben Teilzeitbeschäftigung im Service und als Mitarbeiter im Rechtsdienst eines internationalen Konzerns) habe ich zunächst ein Jahr in einer Wirtschaftskanzlei im Herzen von Zürich gearbeitet. In der Folge begann ich am 1. Januar 2017 meine Tätigkeit am Bezirksgericht Meilen, wo ich per Oktober 2017 zum Gerichtsschreiber befördert wurde. Daneben bin ich seit Januar 2017 als Sekretär des Verwaltungsrats in einem schweizerischen KMU tätig. Nach einem Unterbruch zur Absolvierung meiner Anwaltsprüfung im Jahr 2019 habe ich im Sommer 2020 meine eigene Kanzlei gegründet. Daneben war ich nach wie vor zu 50% am Bezirksgericht Meilen als Gerichtsschreiber tätig. Per 15. September 2020 wurde ich sodann zum nebenamtlichen Ersatzrichter ernannt. Seit dem 1. März 2022 habe ich meine Tätigkeit als Gerichtsschreiber aufgegeben und bin nur noch als Anwalt und Ersatzrichter tätig.
Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Weil Kosten meines Erachtens einschätzbar bleiben sollen, bin ich ein Befürworter von klar vereinbarten Honoraren (einschliesslich eines Kostendachs). Sollten Sie sich in knappen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen befinden, berate ich Sie gerne bei der Einreichung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese allenfalls die Kosten. Alternativ ist unter Umständen die Zusammenarbeit mit einem sog. Prozessfinanzierer prüfenswert.
Über meine Tätigkeit als Gerichtsschreiber hält das Bezirksgericht Meilen in seinem Arbeitszeugnis vom 31. Dezember 2018 folgendes fest: „Herr Ernst erledigte die ihm übertragenen Arbeiten jeweils äusserst speditiv und sorgfältig. Er erbrachte in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht sehr gute Leistungen. Auch in persönlicher Hinsicht kann Herrn Ernst ein ausgezeichnetes Zeugnis ausgestellt werden.“ Im Arbeitszeugnis vom 24. Juni 2019 hielt das Bezirksgericht weiter fest: „Aufgrund seiner hervorragenden Fähigkeiten wurden Herrn Ernst umfangreiche Prozesse zugeteilt, die er – in bekannter Manier – selbständig und auf sehr kompetente Art und Weise bearbeitete.“
Zu meiner Arbeit als Sekretär des Verwaltungsrats führt der Verwaltungsratspräsident Folgendes aus: „Als juristischer Berater unserer Unternehmung schätzen wir Herrn Ernst sehr, da er über ein fundiertes juristisches Fachwissen verfügt und bei rechtlichen Fragen aller Art, die sich jedem Unternehmen immer wieder stellen, schnell und kompetent zu einer erfolgreichen Lösungsfindung beiträgt. Besonders zeichnet ihn aus, dass er in der Lage ist auch Nichtjuristen Sachverhalte nachvollziehbar zu erklären, auf rechtliche Stolpersteine hinzuweisen sowie mögliche Alternativen aufzuzeigen. Damit sind wir sicher, dass wir als Unternehmen sowie in den Beziehungen zu unseren Stakeholdern aller Art, jederzeit in einem rechtlich einwandfreien Umfeld agieren.“